Digitalität – Verlust oder Bereicherung von Kultur?

kategorie_digitalAm 24. Oktober 2013 nahm ich an einer vom Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik des Kulturamts der Stadt Karlsruhe und dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie veranstalteten Tagung mit dem Titel ‘Kulturverlust durch Gedächtniszersetzung? Erinnerungskultur im digitalen Zeitalter.’ teil.

Hochrangige Referenten wie der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Johannes Masing, Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger (aktuell bekannt durch seine Ko-Autorenschaft von ‘Big Data. A Revolution That Will Transform How We Live, Work and Think’), Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen), Prof. Dr. Gerald Maier (Stellvertretender Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg und Bundesratsbeauftragter für ‘Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung’), Jean Carrive aus dem Institut National Audiovisuel (INA) in Paris und Prof. Dr. Ulrich Raulff (Direktor des Deutschen Literaturarchivs Marbach) gaben einen fundierten Einblick in die rechtliche und auch technische Lage einer Gesellschaft, die sich mit einer Kultur der Digitalität und einer Fülle digitaler Kulturgüter befassen muss.

Es ging bei den Vorträgen und der Diskussion einerseits um die Nichtbeachtung einer standardisierten digitalen Langzeitarchivierung (vgl. Berliner Appell und Center of Digital Tradition (CODIGT), einer Kooperation des ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale, dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie und der Hochschule für Gestaltung Karlsruhe), andererseits aber auch um die Notwendigkeit des Vergessens, vor allem im Internet. Data Harvesting, Data Mining und Big Data überfordern den Einzelnen wie auch die Enthüllungen über berühmt-berüchtigte dreibuchstabige Organisationen. Wer kennt welche Daten über mich? Welche Konsequenzen hat dies für mich … jetzt … und auch später? Wer kann (darf) diese Daten veröffentlichen und wie kann ich dagegen vorgehen?

Solange man es mit menschlichen Urhebern von Informationen zu tun hat, besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, die Veröffentlichung unterbinden zu lassen. Was aber steht uns bevor, wenn nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen Informationen verabeiten und diese ungefiltert veröffentlichen? Zwar kennt man bisher nur die durch Computer erstellten und publizierten, offenbar wenig Geist erfordernden Börsenreports und Sportnachrichten, die ohne jegliche menschliche Kreativität vor allem netzbasierte Medien “füttern”. Was aber, wenn Nachrichten, die bekanntermaßen immer schneller erzeugt werden müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben, von Software geschrieben werden? Kann ich mich auch dann an den Deutschen Presserat wenden? Wen verklagt man, sollten dabei Persönlichkeitsrechte missachtet worden sein? Wie setzt man dann Unterlassungsbescheide durch?

Erfahrungsgemäß werden auf derlei Tagungen eher Fragen gestellt als Antworten gegeben. Was aber nicht frustrieren sollte, denn dadurch wird sehr wirksam für eine Problematik ein Bewusstsein geschaffen oder geschärft. Die Referenten auch dieser Tagung bestätigten diese Erwartungshaltung, verstanden es aber, alte und neue Fragen sehr unterhaltsam und eloquent aufzuwerfen, wonach man sich zwar nicht unbedingt informierter fühlte, aber mit dem Gefühl nach Hause ging, dass man mit der eigenen Konfusion nicht allein ist.

Allein der Tagungstitel ist es wert, näher betrachtet zu werden. Nicht von ungefähr befand sich das Fragezeichen im Tagungstitel, denn in zumindest zweifachem Sinn sollte das Satzzeichen nachdenklich stimmen:

1) Handelt es sicht bei der Erosion von Information tatsächlich um einen Verlust von oder in Kultur?

2) Ist das Schwinden oder Löschen von Information, sofern dies mit “Gedächtniszersetzung” gemeint ist, tatsächlich auch ein destruktiver Prozess der unser menschliches, individuelles (oder doch eher auf den digitalen ‘Weltspeicher’ bezogenes) Gedächtnis betrifft?

zu 1) Zersetzung von etwas suggeriert eine Destruktion. Ist damit aber vielleicht nur die Auflösung einer größeren Struktur gemeint, ohne die Vernichtung der einzelnen Granula? Oder meint sie das partielle oder gar vollständige Vernichten des menschlichen Erinnerungsspeichers? Kann das Gedächtnis überhaupt zersetzt werden, wenn man davon ausgeht, dass es, ähnlich einer Sandbank, ein dynamisches Gebilde ist, das sich stets verändert und Zuwachs wie auch Verlust naturgemäße Bestandteile sind?

Betrachtet man den “Gedächtnisverlust” in “2. Ordnung”, also von der Warte betrachtet, in der nicht der Gedächtnisverlust selbst, sondern der Diskurs über ihn in den Blick genommen wird, kann man sagen, dass er einen Gewinn für (welche auch immer geartete) Kultur darstellt. Je mehr Menschen sich Gedanken über das Für und Wider von den Folgen einer Welt aus digitalen Informationen machen und darüber kommunizieren, umso reicher wird die Kultur und die Wahrscheinlichkeit des Gedächtnisverlust in “1. Ordnung” geringer.

zu 2) Wird hier das individuelle, menschliche Gedächtnis oder der “Digitale Weltspeicher” angesprochen? Ist “Zersetzung” eine Vernichtung oder lediglich eine Auflösung der bestehenden Struktur, mit der Option, eine neue Struktur zu etablieren? Wenn ich animiert werde, über Konstrukte (vorhanden oder nicht) wie einen “Digitalen Weltspeicher” nachzudenken, taucht bei mir unweigerlich das Prinzip der Noosphäre von Pierre Teilhard de Chardin auf – einer globalen Informationssphäre, die durch semi-permeable Kommunikations- und Speicherprozesse einem lebenden Organismus ähneln würde. Sind also die von Religion, Philosophie und Naturwissenschaften geprägten Gedanken aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts längt Realität?

Ist mit “Zersetzung” der negative Nebeneffekt gemeint, dass man bei steigenden Möglichkeiten, Informationen auf extrakorporalen Speichermedien abzulegen, es das menschliche Gehirn (temporär oder permanent) verlernt, selbstständig und effizient zu speichern? Oder wird der gewohnte (prädigitale) Umgang mit unserer Erinnerungskultur “zersetzt”, da wir genötigt werden, uns ständig an alles zu erinnern? Ist es nur lästig, an alle Jugendsünden potentiell ubiquitär erinnert zu werden? Haben Straftäter ein Recht auf das Vergessen ihrer Taten, um die Chance einer Reintegration in die Gesellschaft zu haben? Dürfen, sollen oder müssen wir Daten mit einem Verfallsdatum versehen oder sind wir dazu verpflichtet, alles zu archivieren? Was wiegt schwerer: Das Recht auf eine angemessene Lebensqualität des Individuums (und seiner Familie) oder das Recht der Gesellschaft, für immer historischer Fakten (man denke nur an die Verbrechen im Dritten Reich) gewahr zu sein?

Dass Straftaten im Lebenslauf von Politiker mehr als nur karriereschädigend sein können (und vielleicht auch sein sollen) ist bekannt und wird immer wieder über Medien an die Öffentlichkeit gebracht. Was aber gilt für eine nicht-öffentliche Person? Haben sich die Informationen in den Social Communities bereits verselbstständig und unserem Einfluss entzogen? Die Antworten hängen wahrscheinlich vom Standpunkt des Betrachters ab. Wäre/ist man selbst betroffen, würde man sicherlich motivierter ein Plädoyer für das Vergessen halten.

Gerichte können nur bedingt auf derlei Fragen Antworten geben. Es ist vielmehr die Aufgabe der Mitglieder von Gesellschaften, den Kulturschaffenden, -bewahrern und -nutzern ständig und ohne Sicht auf ein Ende, darüber zu kommunizieren und einen Diskurs zu führen. Die Unabgeschlossenheit von Kulturen und vor allem das globale Medienkonglomerat Internet machen es einem nicht einfacher, diese Debatten zu führen und Antworten zu finden. Doch Resignation vor der schier unüberschaubaren Fülle von Fragen, vor der hohen Geschwindigkeit, in der sich die Technologien ändern oder vor der kommerziell gesteuerten Macht der beteiligten Einrichtungen wäre der falsche Weg.

Der erste Schritt, eine Lösung zu finden, ist, sie suchen zu wollen. Und dazu sollte eigentlich jeder imstande sein.

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